Wir machen Ihre Website und Ihren Online-Shop fit für die Zukunft.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Teilhabe. Für viele Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, ihre Website oder ihren Online-Shop barrierefrei zu gestalten.
Bei NetMediaDesign sind wir bestens auf diese Anforderungen vorbereitet. Wir haben bereits erfolgreich mehrere Websites und E-Commerce-Plattformen auf Barrierefreiheit umgestellt – gemäß den geltenden Richtlinien wie der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 und der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen – sei es Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen – Websites und Online-Shops ohne Hürden nutzen können. Dazu gehören u. a.:
- Kontrastreiche Gestaltung und klare Struktur
- Tastaturbedienbarkeit
- Alternativtexte für Bilder
- Verständliche Sprache
- Kompatibilität mit Screenreadern
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft alle Anbieter digitaler Dienstleistungen – insbesondere Online-Shops, Banken, Ticketanbieter, E-Book-Verlage, Vereine, öffentliche Einrichtungen u. v. m. Spätestens ab Juni 2025 müssen neue Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist.
Ob Sie eine bestehende Website anpassen oder einen neuen Shop barrierefrei umsetzen möchten – wir helfen Ihnen gerne weiter.